Strafkatalog

Das Strafkatalog bestimmt die Höhe der Strafen, die an den Vermieter zu zahlen sind, die durch Nichteinhaltung des Mieters während und nach des Mietzeitraumes entstehen

1. Essens- und Getränkeverzehr

In den Fahrzeugen ist der Verzehr von Lebensmitteln/Softdrinks untersagt. Dies soll verhindern, dass die Funktionen bspw. der Knöpfe im Bereich der Armaturen nicht beeinträchtigt werden durch Verkleben oder anderes.

Strafzahlung von: 50,00 EUR bei Missachtung

2. Keine Tiere

In den Fahrzeugen ist der Transport von Tieren strengstens untersagt. Dies soll verhindern, das Tier das Fahrzeug nicht beschädigt, bspw. durch seine Krallen auf dem Leder o.ä.

Strafzahlung von: 100,00 EUR bei Missachtung

3. Verbot der Nutzung von Tabakwaren im Fahrzeug

In den Fahrzeugen ist die Nutzung von Tabakwaren bspw. Zigaretten nicht erlaubt. Dies kann abgesehen von dem Geruch bei Unachtsamkeit dazu führen, das bspw. Brandlöcher entstehen. Vaping Produkte sind unter Absprache erlaubt, müssen jedoch vorher angemeldet werden.

Strafzahlung von: 100,00 EUR bei Missachtung

4. Felgenschäden

Wird die Felge durch einen Bordstein bspw. beim Parken beschädigt, so ist der Kunde verpflichtet den Vermieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Felge, sofern diese nur oberflächlich beschädigt ist, so ist die Weiterfahrt weiterhin gewährleistet, sofern der Vermieter dies gestattet. Bei einem Borsteinkratzer ist der Kunde zu einer Zahlung von mindestens 150,00 EUR zur Ausbesserung verpflichtet, ist die Felge so beschädigt, dass diese Ersetzt werden muss, so ist die SB der Vollkasko spätestens bei Rückgabe des Fahrzeuges zu leisten.

5. Warnleuchten und Signale

Jegliche Leuchten sind dem Vermieter sofort mitzuteilen. Der Kunde muss bei dem Aufleuchten einer Leuchte wie bspw. der Motorkontrollleuchte dem Vermieter dies unverzüglich mitteilen und sich auch dementsprechend verhalten. Fährt der Mieter trotz Leuchte und den Warnsignalen, wie bspw. dass zu wenig Öl im Fahrzeug ist, weiter und riskiert damit weitere Schäden am Fahrzeug, so ist dem Vermieter eine Entschädigung von 500,00 EUR zu zahlen. Des weiteren ist der Mieter dazu verpflichtet, jegliche Kosten die bei der Überprüfung von Schäden oder anderem zu übernehmen. Die SB der Vollkasko muss bei der Rückgabe des Fahrzeuges zurückgelegt werden.

6. Späte Rückgabe

Wird das Fahrzeug ohne rechtzeitiger (mind. 2 Stunden vor Abgabe) oder gar keiner Ankündigung zu spät zurückgebracht, so ist dem Vermieter für jede angefangene halbe Stunde eine Entschädigung von 20,00 EUR zu zahlen. Bei einer rechtzeitigen Ankündigung beträgt die Entschädigung lediglich 10,00 EUR pro angefangene halbe Stunde.

7. Defekte Knöpfe / zu Starke Abnutzung

Defekte Knöpfe, die während des Mietzeitraumes entstehen, bspw. durch Missachtung von Punkt 1 führen dazu, dass diese durch eine neue Einheit ersetzt werden müssen. Die Kaution wird einbehalten.

8. Tankbelege

Die Fahrzeuge der ElbSpeed Autovermietung sind auf Super Plus optimierte Fahrzeuge. Diese dürfen nur mit Super Plus betankt werden. Die Tankquittungen sind bei der Rückgabe dem Vermieter auszuhändigen. Werden die Tankbelege nicht mitgebracht, so wird die Kaution als Strafzahlung einbehalten und der Mieter trägt die Kosten für eine Motorprüfung in einer Fachwerkstatt, die durch den Vermieter organisiert wird. Folgeschäden werden durch den Mieter getragen. Werden dem Vermieter bei der Rückgabe Unaus zureichende Belege bspw. durch den Verlust einer Quittung ausgehändigt, so ist dem Vermieter pro Quittung eine Strafzahlung von 50,00 EUR zu zahlen

9. Nutzung des Cabriolets

Das Cabriolet darf bei gutem Wetter jederzeit genutzt werden. Fährt der Mieter jedoch bei Regen mit offenem Verdeck und riskiert damit, dass es in das Innere des Fahrzeuges regnet, so handelt dieser fahrlässig. Das Verdeck darf ebenfalls in der Nässe nicht eingeklappt werden, so ist die Nutzung von den Fahrzeugen mit offenem Verdeck bei Regen und Schnee nicht gestattet.

Strafzahlung von: 150,00 EUR bei Missachtung + tragen der Beschädigung

10. Launch Control & Burnouts

Launch Control & Burnouts sind bei allen Fahrzeugen nicht gestattet.

Strafzahlung von: 2.500,00 EUR bei Missachtung + tragen jeglicher Kosten bzgl. einer Prüfung

11. GPS

Wird das GPS durch den Mieter oder einen dritten manipuliert oder ausgebaut, so wird die Miete sofort beendet. Der Mieter wird lebenslang von Anmietungen ausgeschlossen.

Strafzahlung von: 2.500,00 EUR bei Missachtung + Kosten für Neueinbau des GPS